Donnerstag, 16. August 2012

KIRCHENAUSTRITT

Der Kirchenaustritt hängt in Deutschland sehr stark von den Behörden der einzelnen Bundesländer ab.
Die Gebühren dafür können zwischen 0 und 50 € betragen.
Ein Austritt erfolgt traditionell persönlich beim Standesamt, bedingt aber auch beim Notar.
Dazu muss man sich ausweisen (Personalausweis oder Reisepass). Manchmal ist auch ggf. eine Heiratsurkunde oder ein Familienbuch nötig.
In einigen Bundesländern erfolgt der Kirchenaustritt stattdessen beim Amtsgericht. Selten geht es sogar bei der betreffenden Kirche selbst.


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